- Architektenleistungen gemäß HOAI § 3, Leistungsphasen 1 bis 9
bei Gebäuden und raumbildendem Ausbau:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung und Dokumentation
- Externe Projektberatung und Projektsteuerung
- für Planungsbüros
- für Auftraggeber/Bauherren
- Aufmaßarbeiten
- Bestandsaufmaße (auch Verformungsgerecht)
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
- technische Bestandsaufmaße
- Innenraumplanung und Möbelentwürfe
- Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Baustellen, nach Baustellenverordnung
- Begutachtung und technische Bewertung von Gebäuden
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